Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 28.07.1967 – OS IV 2/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0728.OS.IV2.66.0A
Leitsatz
1. Wird ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 VwGO in der anschließend an eine Beweisaufnahme stattfindenden mündlich Verhandlung nicht gerügt, so ist er geheilt.
2. Zur Auslegung des § 29 Abs. 3 HBO n.F..
3. Zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbenlage (st. Rspr. des Senats).
Zitierte Vorschriften
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