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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 12.11.1965 – OS IV 18/65

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:1112.OS.IV18.65.0A

Leitsatz

1. Die Abstandsvorschrift des § 25 Abs. 1 HBO gewährleistet dem Nachbarn grundsätzlich die ausreichende Besonnung, Belichtung und Belüftung der Aufenthaltsräume auf seinem Grundstück.

2. Allerdings liegt eine rechtserhebliche Beeinträchtigung der Besonnung, Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen nicht vor, soweit die Fenster zu diesen Räumen formell und materiell illegal sind.

3. Die Grenzabstandsvorschrift des § 25 Abs. 3 HBO hat keinen nachbarschützenden Charakter.

4. Zur Frage der Befreiung von zwingenden Vorschriften nach § 75 Abs. 2 HBO.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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