Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 14.09.1966 – OS IV 17/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0914.OS.IV17.66.0A
Leitsatz
1. Es ist ein wesentlicher Mangel des Verfahrens, wenn die Beweisaufnahme vor der vollbesetzten Kammer nicht in der mündlichen Verhandlung durchgeführt wird.
2. Zur Frage der Verunstaltung durch Werbeanlagen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in OS IV 17/66 entschieden?“