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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Beschluss vom 01.02.1965 – OS IV 16/64

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0201.OS.IV16.64.0A

Leitsatz

1. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist ein Teil der Kostenentscheidung.

2. Ist diese Entscheidung in einem Urteil übergangen worden, so ist das Urteil auf Antrag zu ergänzen. Eine Entscheidung durch einen besonderen Beschluss ist nicht möglich.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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