Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 15.09.1966 – OS IV 15/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0915.OS.IV15.66.0A
Leitsatz
1. Es ist ein wesentlicher Verfahrensmangel, wenn eine Beweisaufnahme vor der vollbesetzten Kammer außerhalb der mündlichen Verhandlung durchgeführt wird (ebenso OS IV 104/65, Urt. v. 26.04.1966, und st. Rspr.).
2. Zum Begriff der Verunstaltung.
3. Einzelfall zu der Frage, ob durch die Anbringung einer Werbeanlage eine Verunstaltung eintreten würde.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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