Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 26.05.1967 – OS IV 149/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0526.OS.IV149.66.0A
Leitsatz
1. Nach dem Verfahrensrecht der VwGO ist zwischen Gestaltungsklagen, Leistungsklagen und Feststellungsklagen zu unterscheiden. Der Begriff der "Parteistreitigkeit" ist der VwGO fremd.
2. Eine Streitigkeit über das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs ist dem öffentlichen Recht zuzurechnen.
3. Der Anspruch einer Gemeinde gegen ihren Bürgermeister auf Erstattung von Geldbeträgen ist von der Gemeindevertretung geltend zu machen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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