Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 26.01.1968 – OS IV 148/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0126.OS.IV148.66.0A
Leitsatz
1. Der Verwaltungsrechtsweg ist gegeben, wenn dem geltend gemachten Anspruch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zugrundeliegt.
2. Bei koordinationsrechtlichen Verträgen ist wesentliches Abgrenzungskriterium zwischen privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen der Gegenstand, auf den sich die vertragliche Regelung bezieht.
3. Bei der Ermittlung des Vertragsgegenstandes ist der Gesamtinhalt des Vertrages heranzuziehen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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