Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 12.07.1968 – OS IV 142/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0712.OS.IV142.66.0A
Leitsatz
1. Anpassung eines alten Bauwerks an die strengeren Vorschriften der Hess. Bauordnung aus Gründen der Feuersicherheit (§ 85 Abs. 1 HBO); Fensteröffnung, die nach § 36 Abs. 2 HBO nicht zulässig ist.
2. Zur Frage der Verhältnismäßigkeit des Mittels (§ 60 HBO, § 5 HSOG).
3. Zum Vorgehen der Bauaufsichtsbehörde bei bauordnungswidrigen Zuständen.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 5 HSOG HE
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