Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 21.03.1969 – OS IV 139/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0321.OS.IV139.66.0A
Leitsatz
1. Der Abbruch eines Bauwerks setzt formelle und materielle Rechtswidrigkeit seit Errichtung voraus (st. Rspr. des Senats).
2. Wochenendhäuser sind keine privilegierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BBauG (st. Rspr. des Senats im Anschluß an Bundesverwaltungsgericht.
3. Zum Begriff der Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 BBauG).
4. Auch die Erweiterung oder Verfestigung einer bereits vorhandenen unerwünschten Splittersiedlung beeinträchtigt öffentliche Belange (st. Rspr. des Senats im Anschluß an Bundesverwaltungsgericht).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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