Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 23.05.1969 – OS IV 132/66
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0523.OS.IV132.66.0A
Leitsatz
1. Auch aus § 34 BBauG ist kein subjektiv öffentliches Recht eines Mieters auf Wahrung des Gebietscharakters herzuleiten (Anschluß an die zu § 35 Abs. 3, § 1 Abs. 4 BBauG ergangene Rechtsprechung des BVerwG, Urt. v. 06.12.1964 IV C 94.66 - und 14.06.1968 IV C 44.66 - (NJW 1968 S. 2393); allenfalls kann der Mieter reflexartig begünstigt sein.
2. Zur Abgrenzung der "vorhandenen Bebauung" im Rahmen des § 34 BBauG.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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