Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 22.04.1966 – OS IV 132/65
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0422.OS.IV132.65.0A
Leitsatz
In analoger Anwendung des § 130 Abs. 1 Ziff. 3 VwGO ist die Zurückverweisung auch dann möglich, wenn das Verwaltungsgericht ein "altes" Beweismittel unberücksichtigt gelassen hat, das für die Aufklärung des rechtserheblichen Sachverhalts wesentlich ist (ebenso Hess. VGH, OS V 75/64, Urt. v. 21.02.1966).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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