Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 15.06.1966 – OS IV 131/65
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0615.OS.IV131.65.0A
Leitsatz
1. Beweisaufnahme nur in der mündlichen Verhandlung, wenn kein Mitglied des Gerichts beauftragt oder kein Gericht ersucht wird(§ 96 Abs. 1, 2 VwGO). Verstoß gegen § 96 Abs. 1 VwGO ist ein wesentlicher Verfahrensmangel (wie OS IV 104/65, Urt. v. 26.04.1966).
2. Zur Frage der Verunstaltung (§ 29 Abs. 1 HBO).
Zitierte Vorschriften
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