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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 15.06.1966 – OS IV 130/65

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0615.OS.IV130.65.0A

Leitsatz

1. Beweisaufnahme grundsätzlich in der mündlichen Verhandlung (§ 96 Abs. 1 VwGO). Ausnahme nur durch Beschluss des Gerichts gemäß § 96 Abs. 2 VwGO.

2. Zur Frage der Verunstaltung durch Werbeanlagen.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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