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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 15.06.1966 – OS IV 129/65

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0615.OS.IV129.65.0A

Leitsatz

1. Beweisaufnahme nur in der mündlichen Verhandlung, wenn kein Mitglied des Gerichts beauftragt oder gar kein anderes Gericht ersucht wird (§ 96 Abs. 1, 2 VwGO). Verstoß hiergegen ist ein wesentlicher Fehler des Verfahrens (wie OS IV 104/65, Urt. v. 26.04.1966).

2. Zur Frage der Verunstaltung (§ 29 Abs. 1 HBO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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