Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 10.08.1965 – OS IV 125/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0810.OS.IV125.64.0A
Leitsatz
1. Die in den §§ 29 ff. BBauG normierten Vorschriften beziehen sich grundsätzlich nur auf das Gebiet, dass der Planungshoheit einer Gemeinde unterliegt, es sei denn, es ist ein Planungsverband (§ 4 BBauG) geschaffen.
2. Als bebauter Ortsteil i.S. des § 34 BBauG kann daher nur die Bebauung angesehen werden die sich innerhalb der Gemarkungsgrenzen einer Gemeine befinden.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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