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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 06.09.1967 – OS IV 114/66

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:0906.OS.IV114.66.0A

Leitsatz

1. Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses bei einer Verpflichtungsklage.

2. Schweben zwischen der Behörde, die über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes nicht entscheidet und dem Antragsteller Verhandlungen über eine gütliche Beilegung, dann läuft die Jahresfrist des § 76 VwGO nicht, weil die Klageerhebung unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.

Zitierte Vorschriften

§ 76 VwGO

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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