Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 17.12.1965 – OS IV 114/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1217.OS.IV114.64.0A
Leitsatz
1. Zur Frage, inwieweit durch allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Handhabung des Ermessens eine Selbstbindung der Verwaltung entsteht. 2. Wird bei einer Verpflichtungsklage der Beklagte anstelle der vom Kläger begehrten Verurteilung zum Erlass eines bestimmten Verwaltungsakts nur verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden, so muss die weitergehende Klage abgewiesen werden (Fortsetzung der Rechtsprechung aus OS IV 70/60, Urt. v. 02.08.1963 und OS IV 45/62, Urt. v. 15.05.1964).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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