Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 31.08.1966 – OS IV 113/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0831.OS.IV113.64.0A
Leitsatz
1. Es ist nicht erforderlich, dass in einem Antrag auf Teilungsgenehmigung die Grenze des neuen Grundstücks bereits im einzelnen genau festgelegt ist.
2. Zum Begriff des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils".
3. Im Rahmen der Prüfung eines Antrags auf Teilungsgenehmigung kommt der Tatsache rechtliche Bedeutung zu, dass die Strassenverkehrsbehörde im Baugenehmigungsverfahren ihre Zustimmung nach § 24 Hess.StrassenG versagen könnte.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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