Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 28.09.1967 – OS IV 110/66

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:0928.OS.IV110.66.0A

Leitsatz

1. Ein Hilfsantrag kann nicht auf ein Begehren gerichtet werden, das bereits in dem Hauptantrag enthalten ist und über das bei der Entscheidung über den Hauptantrag mitentschieden werden muss.

2. Entscheidet das Gericht anstatt zunächst über den Hauptantrag eines Klägers allein über seinen Hilfsantrag, so ist die Entscheidung über den Hauptantrag übergangen.

3. Eine Unterwerfung unter einen Verwaltungsakt liebt vor, wenn sich der Betroffene gegenüber der erlassenden Behörde mit dem Verwaltungsakt vor Ablauf der Anfechtungsfrist in Kenntnis der möglichen Rechtswidrigkeit einverstanden erklärt hat.

4. Eine rechtswirksame Unterwerfung unter einen Verwaltungsakt führt zum Verlust des Anfechtungsrechtes.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VGH Hessen in OS IV 110/66 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten