Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 08.12.1967 – OS IV 110/65
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1208.OS.IV110.65.0A
Leitsatz
1. Zur Auslegung eines Schreibens der Behörde als Verwaltungsakt.
2. Zur Auslegung eines Schreibens der Klägerin als Widerspruch.
3. Erforderliche Unterlagen für Bauanträge betr. Plakatanschläge (Werbetafeln).
4. Nichtbescheidung eines Bauantrags wegen angeblich ungenügender Bauvorlagen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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