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Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 26.04.1966 – OS IV 110/64

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0426.OS.IV110.64.0A

Leitsatz

1. Gehören einer Kammer des Verwaltungsgerichts mehr als drei haupt- oder nebenamtliche Berufsrichter an, so hat der Vorsitzende der Kammer vor Beginn des Geschäftsjahres die Mitwirkung dieser Richtet an den Verfahren zu bestimmen (Anschluss an OS IV 61/64, Urt. v. 26.04.1965).

2. Zur Frage der rechtlichen Bewertung einer Änderung des Klageantrags in der Weise, dass die zunächst beantragte Aufhebung einer bestimmten Massnahme oder eine zunächst beantragte Verpflichtung nicht mehr in den Antrag aufgenommen werden.

3. Die Festsetzung des Masses für die Höhe eines Bauwerks durch die Bauaufsichtsbehörde kann nicht als materielles Baurecht angesehen werden.

4. Einzelfall zu der Frage, ob durch den Anbau einer unterkellerten Garage an ein Wohnhaus eine Verunstaltung eintritt.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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