Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 27.08.1965 – OS IV 108/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0827.OS.IV108.64.0A
Leitsatz
1. Einzelfall zu der Frage, ob für das Sprechbedürfnis eines Fernsprechteilnehmers die eingeschränkte Benutzungsmöglichkeit eines Zweieranschlusses ausreicht.
2. Nur bei Fernsprechanschlüssen, die im öffentlichen Interesse bestehen, kann das Sprechbedürfnis für einen Einzelanschluss unabhängig von der Zahl der geführten Gespräche bejaht werden.
3. Bei den anderen Anschlüssen stellt die vom Bundespostminister festgelegte Richtzahl von 300 Gesprächen monatlich einen brauchbaren Anhaltspunkt für die Beurteilung des Sprechbedürfnisses dar.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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