Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 12.11.1965 – OS IV 1/65
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1112.OS.IV1.65.0A
Leitsatz
1. Die Zulässigkeit eines erforderlichen Widerspruchs ist Sachurteilsvoraussetzung für die verwaltungsgerichtliche Entscheidung (Anschluss an OS IV 74/62).
2. Zur Frage des Verschuldens bei der Versäumung der Widerspruchsfrist.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in OS IV 1/65 entschieden?“