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Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 11.05.1966 – OS II 96/65

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0511.OS.II96.65.0A

Leitsatz

1. Es ist nicht rechtswidrig, wenn Personen, die eine Erlaubnis nach § 19 FahrlehrerVO beantragen, behördlicherseits daraufhin überprüft werden, ob ihre bisherige Tätigkeit als Kraftfahrer gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 FahrlehrerVO zum Erwerb ausreichender Erfahrungen über richtiges Verhalten im Straßenverkehr geeignet erscheint.

2. Es verstößt nicht gegen die Denkgesetze, wenn diese Überprüfung in der Art geschieht, dass von dem Bewerber das Ausfüllen eines Prüfungsfragebogens verlangt wird, der auch Antragstellern um eine Fahrerlaubnis vorgelegt zu werden pflegt.

3. Wer eine Erlaubnis zur Ausbildung einzelner bestimmter Fahrschüler gemäß § 19 FahrlehrerVO begehrt, muss eine lückenlose Kenntnis der geltenden Verkehrsbestimmungen besitzen.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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