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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 24.04.1968 – OS II 83/66

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0424.OS.II83.66.0A

Leitsatz

1. Die Anbringung von Verkehrszeichen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.

2. Sperrmarkierungen nach Bild 30 d der Anlage zur StVO sind nur zur Kennzeichnung, Erweiterung oder Einschränkung der in § 16 Abs. 1 Nr. 3 genannten Parkverbote zulässig.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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