Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 24.04.1968 – OS II 83/66
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0424.OS.II83.66.0A
Leitsatz
1. Die Anbringung von Verkehrszeichen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.
2. Sperrmarkierungen nach Bild 30 d der Anlage zur StVO sind nur zur Kennzeichnung, Erweiterung oder Einschränkung der in § 16 Abs. 1 Nr. 3 genannten Parkverbote zulässig.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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