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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 23.11.1966 – OS II 73/66

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:1123.OS.II73.66.0A

Leitsatz

1. Zum Begriff des deutschen Volkszugehörigen gem. § 6 BVFG.

2. Die Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG setzt eine Verknüpfung zwischen Deutschtum und Verlassen des Vertreibungsgebietes voraus. Der Betreffende muss also wegen seines Deutschtums die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG bezeichneten Gebiete oder Staaten verlassen haben (ständige Rechtsprechung des Senats).

3. Die Rechtsstellung als Vertriebener wird nicht dadurch geändert, dass der Betreffende nachträglich die Staatsangehörigkeit eines nicht in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG genannten Landes erwirbt. Ein solcher späterer Staatsangehörigkeitserwerb ist gem. § 12 BVFG lediglich insofern von Bedeutung, als keine Rechte und Vergünstigungen aus der Vertriebeneneigenschaft hergeleitet werden können.

Zitierte Vorschriften

§ 1 BVFG, § 12 BVFG, § 6 BVFG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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