Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 01.03.1967 – OS II 65/66
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0301.OS.II65.66.0A
Leitsatz
1. Eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG, die ein Antragsteller durch Täuschung der Behörde mittels falscher Angaben über seine Personalien sowie über Grund und Dauer eines in der SBZ erlittenen Gewahrsams erlangt hat, kann nachträglich gemäß § 10 Abs. 5 Satz 7 HHG in Verbindung mit § 18 des Bundesvertriebenengesetzes behördlicherseits für ungültig erklärt werden.
2. Desgleichen kann von der dafür zuständigen Behörde ein Bescheid über die Festsetzung von Eingliederungshilfe nach § 9a Abs. 1 HHG unter den oben bezeichneten Voraussetzungen aufgehoben und darüber hinaus angeordnet werden, dass der Antragsteller die auf Grund seiner unrichtigen Anträge erhaltenen Leistungen zurückzuerstatten habe.
Zitierte Vorschriften
§ 10 HHG, § 9a HHG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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