Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 31.08.1966 – OS II 63/65
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0831.OS.II63.65.0A
Leitsatz
Für eine Berufung, mit der ein Antrag auf Ergänzung eines erstinstanzlichen Urteils gemäß § 120 VwGO verfolgt wird, ist das Rechtsschutzbedürfnis entfallen, wenn die Entscheidung, die mittels Urteilsergänzung noch getroffen werden soll, bereits in einem vorangegangenen Berufungsverfahren rechtskräftig ergangen ist.
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