Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 26.10.1966 – OS II 62/63
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:1026.OS.II62.63.0A
Leitsatz
1. Die Nichtzulassung zum Börsenbesuch stellt einen Verwaltungsakt dar.
2. Die Börsenordnung ist nach herrschender Meinung Rechtsverordnung.
3. Als solche bedarf sie nach rechtsstaatlichen Grundsätzen der Veröffentlichung.
4. Art. 12 I S. 2 GG verlangt grundsätzlich ein formelles Gesetz. 5. Es besteht weder ein gesetzliches noch ein gewohnheitsrechtliches Verbot der Doppelzulassung von Freimaklern an Börsen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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