Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 30.11.1966 – OS II 55/66
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:1130.OS.II55.66.0A
Leitsatz
1. Nach den in Hessen durch Erlasse des Kultusministers niedergelegten Versetzungsbestimmungen für weiterführende allgemeinbildende Schulen (Gymnasien, Mittelschulen und Mittelschulzüge, an Volksschulen) ist eine zweimalige Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten nicht erforderlich.
2. Die in diesen Versetzungsbestimmungen enthaltenen zwei Alternativen erfordern keine kumulative Anwendung der geregelten Hinweisverpflichtungen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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