Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 07.06.1967 – OS II 48/66
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0607.OS.II48.66.0A
Leitsatz
1. Ist ein öffentlicher Weg nach seiner Indienststellung für einen nicht unwesentlichen Zeitraum dem unbeschränkten öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt worden, so bedarf die nachträgliche Beschränkung des Verkehrs eines förmlichen Entwidmungsverfahrens (vgl. Urteil des IV. Senats vom 15.05.1964 OS IV 45/62).
2. Ohne Durchführung des Entwidmungsverfahren bleibt der Weg ein unbeschränkt öffentlicher.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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