Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 01.12.1965 – OS II 46/65
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1201.OS.II46.65.0A
Leitsatz
Ein schwerer Gewissenskonflikt im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 3 BVFG ist nur dann zu bejahen, wenn dem Betroffenen ein Verhalten angesonnen wurde, das sein Gewissen erheblich belastet, und wenn er sich dieser tiefgreifenden Gewissensbelastung auf keine andere zumutbare Weise als durch die Flucht aus der SBZ entziehen konnte. Der Gewissenskonflikt muss also insbesondere durch das Merkmal der Ausweglosigkeit gekennzeichnet gewesen sein.
Zitierte Vorschriften
§ 3 BVFG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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