Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 15.02.1967 – OS II 29/66
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0215.OS.II29.66.0A
Leitsatz
1. Zubehör einer Landesstraße ist eine Anlage, wenn sie ausschließlich Aufgaben dient, die sich aus der Errichtung der Landesstraße ergeben.
2. Zum Begriff des Vorhabens, das dem öffentlichen Wohl bzw. dazu dienen soll, die mit dem Bau einer Landesstraße für die Sicherheit der Benutzung benachbarter Grundstücke verbundenen Gefahren und Nachteile abzuwenden.
3. Zur Zuständigkeit des Landes im Falle einer überörtlichen Planung.
4. Die planende Straßenbaubehörde ist verpflichtet, Anlagen gegen unzumutbare Beeinträchtigungen der Anlieger oder der Allgemeinheit zu schaffen, wenn die geplante Straße dies erforderlich macht (ebenso U. v. 14.10.1960 OS II 32/60; v. 16.10.1964 OS II 97/64 = DVBl. 1965, 607).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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