Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 06.07.1966 – OS II 149/65
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0706.OS.II149.65.0A
Leitsatz
1. Der Stichtag des 08.05.1945 in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG kann nicht solchen Personen entgegengehalten werden, die bereits früher im Vertreibungsgebiet beheimatet waren und nach dem 08.05.1945 lediglich ihren Wohnsitz dort wiederbegründet haben.
2. Die Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG setzt einen Zusammenhang zwischen Deutschtum und Verlassen des Vertreibungsgebietes voraus; der Betreffende muß wegen seines Deutschtums die in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG bezeichneten Gebiete verlassen haben (st. Rspr. des Senats).
Zitierte Vorschriften
§ 1 BVFG
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