Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 23.03.1966 – OS II 144/65
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0323.OS.II144.65.0A
Leitsatz
1. Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß der Hess. Kultusminister in Verwaltungsvorschriften im Rahmen der von den gesetzlichen Vorschriften gezogenen Grenzen Einzelheiten für die Gewährung der sozialen Leistung geregelt und damit eine gleichmäßige Behandlung aller Schüler durch die Behörden gewährleistet hat, insbesondere ihr Ermessen bei der Bedürftigkeitsprüfung gebunden hat.
2. Zur Anwendung der Verwaltungsvorschriften im Einzelfall (ohne Besonderheiten).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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