Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 02.02.1966 – OS II 137/64
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0202.OS.II137.64.0A
Leitsatz
1. In Rechtsstreitigkeiten, die sich gegen die Justus Liebig-Universität in Gießen richten, ist das Land Hessen Beklagter (§ 8 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des Hess. Gesetzes über die Justus Liebig-Universität in Gießen in der Fassung vom 02.07.1957).
2. Zur Frage, wann sich der Inhaber eines akademischen Grades gem. § 4 Abs. 1 Buchst. c des Gesetzes über die Führung akademischer Grade vom 07.06.1939 durch sein Verhalten als unwürdig erwiesen hat, weiterhin einen akademischen Grad zu führen (hier: Ein wegen fortgesetzter Untreue rechtskräftig zu Gefängnisstrafe verurteilter Doktor der Theologie).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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