Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 25.05.1966 – OS II 133/65
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0525.OS.II133.65.0A
Leitsatz
1. Nach § 52 AuslG ist auf ein vor dem 1.10.1965 erlassenes Aufenthaltsverbot bei Nachprüfung seiner Rechtsmäßigkeit das bisherige Recht anzuwenden.
2.Allein die objektive Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift des Aufenthaltsrechts genügt für den Erlass eines Aufenthaltsverbots oder einer Ausweisung.
3. Vorgenannter Verwaltungsakt entspricht in der Regel pflichtgemäßem Ermessen, weil er der Aufrechterhaltung der innerstattlichen Ordnung dient.
4. Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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