Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 25.05.1966 – OS II 133/65

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0525.OS.II133.65.0A

Leitsatz

1. Nach § 52 AuslG ist auf ein vor dem 1.10.1965 erlassenes Aufenthaltsverbot bei Nachprüfung seiner Rechtsmäßigkeit das bisherige Recht anzuwenden.

2.Allein die objektive Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift des Aufenthaltsrechts genügt für den Erlass eines Aufenthaltsverbots oder einer Ausweisung.

3. Vorgenannter Verwaltungsakt entspricht in der Regel pflichtgemäßem Ermessen, weil er der Aufrechterhaltung der innerstattlichen Ordnung dient.

4. Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VGH Hessen in OS II 133/65 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten