Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 18.12.1968 – OS II 131/65
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:1218.OS.II131.65.0A
Leitsatz
1. Die Wahrnehmung der Wegeunterhaltspflichten kann verwaltungsgerichtlich nur daraufhin nachgeprüft werden, ob die Behörde ermessensgemäß gehandelt hat.
2. Der Anlieger an einem öffentlichen Weg hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, sich an jeder beliebigen Stelle seines Grundstücks Überfahrten anzulegen; er hat lediglich ein Recht auf einen Zugang, der ihm den Anschluß an das öffentliche Straßennetz sichert.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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