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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 12.04.1967 – OS II 128/66

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1967:0412.OS.II128.66.0A

Leitsatz

1. Zur Frage, wann sich jemand gemäß § 4 Abs. 1 StVG und § 15b Abs. 1 StVZO als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.

2. Auch eine Häufung von einzeln gesehen nicht schwerwiegenden Straftaten oder Verkehrsverstößen kann die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen rechtfertigen; das gilt insbesondere für mehrfache Zuwiderhandlungen gegen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.

3. Eine Bindung der Verwaltungsbehörde an strafgerichtliche Entscheidungen nach § 4 Abs. 3 StVG und § 15b Abs. 3 StVZO ist nicht gegeben, wenn die Verwaltungsbehörde bei der Prüfung der Eignung eines Kraftfahrers einen umfassenderen Sachverhalt beurteilt, als dies der betreffende Strafrichter bei seiner Entscheidung getan hat.

4. Eine Übersiedlung des vom Entzug einer Fahrerlaubnis Betroffenen in einen anderen Verwaltungsbereich hat auf die öffentliche und sachliche Zuständigkeit der jeweiligen Behörde, die die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet hat, dann keinen Einfluß mehr, wenn zur Zeit dieser Wohnsitzverlegung dem Betroffenen die Entziehungsverfügung bereits zugegangen war.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 15b StVZO

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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