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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 15.05.1968 – OS II 118/64

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0515.OS.II118.64.0A

Leitsatz

Die Volkszugehörigkeit desjenigen, der seine Heimat als Minderjähriger verlassen hat, ohne bis dahin sich selbst zu einem bestimmten Volkstum bekannt zu haben, bestimmt sich nach der Volkszugehörigkeit seiner leiblichen Eltern oder seiner Pflegeeltern.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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