Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 11.10.1967 – OS II 116/66
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1011.OS.II116.66.0A
Leitsatz
1. Die vorläufige Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft ist gegenüber der endgültigen Konzession ein selbständiger Verwaltungsakt.
2. Zur Begründetheit eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gehört, daß der Antragsteller im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine zu schützende Rechtsposition inne hat.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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