Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 25.05.1966 – OS II 112/65
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0525.OS.II112.65.0A
Leitsatz
1. Die Mitglieder des Vorstandes einer hess. Sparkasse werden nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlsystems gewählt.
2. Das Recht des Vorsitzenden des Kreisausschusses, Kandidaten für den Vorstand einer hess. Sparkasse zur Wahl vorzuschlagen, verstößt deshalb nicht gegen demokratische Wahlgrundsätze, weil es den fachlichen Interessen des Geldinstituts dienlich ist.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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