Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 08.09.1965 – OS II 106/64
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0908.OS.II106.64.0A
Leitsatz
1. Zur Abgrenzung eines mit einer den Spielausgang beeinflussenden mechanischen Vorrichtung ausgestatteten Spielgerätes von einem "anderen Spiel mit Gewinnmöglichkeit" gemäß § 33 d Abs. 1 Satz 1 GwO.
2. Zur Frage, wann gemäß § 33 e Satz 1 GwO die Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein "anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit" versagt werden muss.
3. Zur Unterscheidung eines Geschicklichkeitsspiels von einem Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB.
4. Die Eigenschaft eines Spiels kann nur einheitlich beurteilt werden. Entweder ist es Geschicklichkeitsspiel oder Glücksspiel. Ob das eine oder das andere gegeben ist, hängt davon ab, ob bei dem Spiel Glücks- oder Geschicklichkeitsmomente vorherrschen.
5. Das "Delphi-Kugelspiel" ist ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB, da die Entscheidung über Gewinn oder Verlust auf Glückselementen beruht. Diese Glücksspieleigenschaft wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass für die Spieleinsätze ein Tableau benutzt wird.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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