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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 18.05.1966 – OS II 103/65

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0518.OS.II103.65.0A

Leitsatz

1.Für eine während des Zweiten Weltkrieges beim Oberkommando der Kriegsmarine und der Deutschen Waffenstillstandskommission tätig gewesenen Sekretärin kann hinsichtlich einer in der SBZ bestehenden Lebens- oder Freiheitsgefahr keine allgemeine Gefährdungsvermutung Platz greifen.

2. Zum Begriff der offensichtlich drohenden unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit gemäß § 4 Abs. 1 BVFG.

Zitierte Vorschriften

§ 4 BVFG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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