Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 18.05.1966 – OS II 103/65
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0518.OS.II103.65.0A
Leitsatz
1.Für eine während des Zweiten Weltkrieges beim Oberkommando der Kriegsmarine und der Deutschen Waffenstillstandskommission tätig gewesenen Sekretärin kann hinsichtlich einer in der SBZ bestehenden Lebens- oder Freiheitsgefahr keine allgemeine Gefährdungsvermutung Platz greifen.
2. Zum Begriff der offensichtlich drohenden unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit gemäß § 4 Abs. 1 BVFG.
Zitierte Vorschriften
§ 4 BVFG
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