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Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 18.05.1966 – OS II 10/66

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0518.OS.II10.66.0A

Leitsatz

1. Zur Frage der geheimen Stimmabgabe gemäß § 18 Abs. 1 GKWG.

2. Eine Wahlhilfe ist entsprechend § 18 Abs. 3 Satz 2 GKWG zulässig, wenn eine Person wegen hochgradiger Nervosität nicht alleine die Wahlhandlung vornehmen kann.

3. Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung sind nur dann gemäß § 24 Abs. 2 GKWG beachtlich, wenn sie das Wahlergebnis beeinflusst haben können. Mithin sind solche Unregelmäßigkeiten unbeachtlich, die nach der Lebenserfahrung ohne Einfluss auf das Wahlergebnis gewesen sein können, oder bei denen diese Möglichkeit so entfernt ist, dass sie nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden kann.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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