Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 15.06.1965 – OS I 99/63
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0615.OS.I99.63.0A
Leitsatz
Bei der Berechnung der zehnjährigen Dienstzeit eines ehemaligen Berufssoldaten kann die Ausbildung in einer Gruppenfunkerschule des Deutschen Luftsportverbandes vor dem 1.11.1935 deshalb nicht berücksichtigt werden, weil diese Ausbildungsstätten vor dem genannten Zeitpunkt noch keine Formationen der Wehrmacht waren.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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