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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 15.06.1965 – OS I 99/63

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0615.OS.I99.63.0A

Leitsatz

Bei der Berechnung der zehnjährigen Dienstzeit eines ehemaligen Berufssoldaten kann die Ausbildung in einer Gruppenfunkerschule des Deutschen Luftsportverbandes vor dem 1.11.1935 deshalb nicht berücksichtigt werden, weil diese Ausbildungsstätten vor dem genannten Zeitpunkt noch keine Formationen der Wehrmacht waren.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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