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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 02.02.1965 – OS I 97/63

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0202.OS.I97.63.0A

Leitsatz

Bei der Berechnung der Abfindung für eine entlassene verheiratete Beamtin gilt als Dienstzeit auch eine in den Jahren 1946 1948 gegen Vergütung abgeleistete Tätigkeit als Schulhelferin im Lande Hessen; hierbei hat es sich um eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis gehandelt.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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