Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 29.08.1967 – OS I 95/66
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0829.OS.I95.66.0A
Leitsatz
Es verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, daß gemäß Nr. 13 Abs. 4 BhV für Beihilfeanträge der Posthalter I eine Bagatellgrenze von 50,-DM besteht, während bei A-Mitliedern der Postbeamtenkrankenkasse (= Laufbahnbeamten des einfachen Postdienstes) und beim Tarifpersonal der Bundespost (= Arbeitern und Angestellten) eine Bagatellgrenze von 30,-DM gilt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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