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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 10.06.1969 – OS I 94/66

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0610.OS.I94.66.0A

Leitsatz

Auch solche Versicherungsverhältnisse sind nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG schon als bestehend anzusehen, die erst nach der Einberufung zum Wehrdienst wirksam werden, auf deren Begründung dem Arbeitnehmer aber bereits bei Beginn des Wehrdienstes ein Rechtsanspruch zusteht. Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des Gesetzes, wonach der Wehrpflichtige möglichst so gestellt werden soll, wie wenn er stehen würde, wenn er nicht zum Wehrdienst einberufen worden wäre.

Zitierte Vorschriften

§ 5 ArbPlSchG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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