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Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 07.09.1965 – OS I 92/64

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0907.OS.I92.64.0A

Leitsatz

1. Zur Frage, ob ein Kläger ohne sein Verschulden verhindert war, die Klagefrist einzuhalten, wenn er sich darauf beruft, er habe den in der Rechtsmittelbelehrung enthaltenen Satz "Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden" dahin mißverstanden, diese Tatsachen und Beweismittel müßten innerhalb der Klagefrist angegeben werden.

2. Einzelfall der Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist (insoweit ohne grundsätzliche Bedeutung).

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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